Ethik-Komitee

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Ethik-Komitee

Ulrich Beaumart (1. Vors.) und Chefarzt Dr med. Markus Sporkert (2. Vors.)

Ethik-Komitee – Satzung

Regelung der Arbeitsweise des Ethik-Komitees am Luisenhospital

Präambel

Der Evangelische Krankenhausverein zu Aachen von 186 7 unterhält für seine Einrichtungen mit einem Klinischen Ethik-Komitee ein multidisziplinäres und unabhängiges Gremium, um Ratsuchenden in ethischen Fragestellungen Hilfe anbieten zu können. Auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen, christlicher Grundwerte, dem Leitbild des Evangelischen Krankenhausvereins und unter Achtung der ethischen Prinzipien Respekt vor der Autonomie, Nichtschadensgebot, Wohltun und Gerechtigkeit bildet das Ethik-Komitee ein Forum, das Betroffenen, Patienten, Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitenden Hilfe und Orientierung in ethisch schwierigen und kontroversen Entscheidungssituationen anbietet. Mit ihrer jeweiligen Profession bringen sich Mitglieder verschiedener Berufsgruppen in den Diskurs ein und gewährleisten somit eine Vielfalt an Perspektiven. Dies soll die Sensibilität, das Verständnis und das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten fördern und sie dadurch in ihren Entscheidungen und ihrem Handeln unterstützen. 

§ 1 Ziel und Zweck

Ethische Werte wie Verantwortung, Selbstbestimmungsrecht, Vertrauen, Respekt, Rücksicht, Mitgefühl und W0rde prägen die Entscheidungen in den Einrichtungen des Evangelischen Krankenhausvereins. Das Ethik-Komitee trägt zu einem Umgang zwischen Mitarbeitern, Patienten und deren Angehörigen bei, der an ethischen Wertmaßstäben orientiert ist und leistet damit einen Beitrag zur Kultur des Evangelischen Krankenhausvereins. Als unabhängiges Forum leistet es Hilfestellung bei ethischen Fragen in der Krankenversorgung und schwierigen, kontroversen Entscheidungen in der Medizin. Unter Berücksichtigung ethischer, medizinischer, pflegerischer, seelsorglicher, juristischer und ökonomischer Aspekte werden diejenigen, die Entscheidungen treffen müssen oder von ihnen betroffen sind, unterstützt. Insbesondere beinhaltet die Aufgabenstellung des Ethik-Komitees:

  • Die Beratung in medizinethischen Grundsatzfragen und Konfliktsituationen
  • Die Erstellung ethischer Empfehlungen, die vom Evangelischen Krankenhausverein implementiert werden können
  • Die Information sowie Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden zu medizin­ethischen Themen
  • Die Organisation ethischer Fallbesprechungen auf den Stationen und in den Wohnbereichen



§ 2 Zusammensetzung des Ethik-Komitees

Das Ethik-Komitee besteht in erster Linie aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen1 des Evangelischen Krankenhausvereins und repräsentiert ihn in seiner Zusammensetzung möglichst gut. Das Ethik-Komitee hat 12 bis max. 18 Mitglieder

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Berufsgruppen sollen vertreten sein:

  • leitender Arzt
  • Medizinischer Dienst
  • Patientenfürsprecher
  • Pflegedienst
  • Pflegedienstleitung
  • Seelsorge
  • Sozialer Dienst
  • Verwaltung


Externe Mitglieder:

  • Bürger
  • Jurist
  • Niedergelassener Arzt


Die Mitglieder aus Medizin und Pflege sollen zahlenmäßig gleich besetzt sein. Neben den ernannten Mitgliedern können dem Ethik-Komitee temporär zusätzlich interne oder externe Berater oder Sachverständige angehören. Diese haben kein Stimmrecht. Es werden keine Vertretungen benannt.

§ 3 Mitgliedschaft und Vorsitz

Mitglieder 
Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in Abstimmung mit dem Ethik-Komitee vom Vorstand des Evangelischen Krankenhausvereinsl zu Aachen zu Mitgliedern ernannt werden. Die Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden und ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. 

Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Eine erneute Ernennung ist möglich. Die Mitglieder des Ethik-Komitees werden für die Zeit der Mitarbeit im Ethik-Komitee von anderen Aufgaben freigestellt Die Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht. Die Mitglieder des Ethik-Komitees verpflichten sich zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zu ethischen Themen. Die Mitgliedschaft endet

  • regulär nach drei Jahren oder
  • beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis mit dem Evangelischen Krankenhausverein oder
  • auf eigenen schriftlichen Antrag

Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, wird ein neues Mitglied zur Ernennung vorgeschlagen.

Vorsitz 
Die Mitglieder des Ethik-Komitees wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Wahl ist offen, auf Antrag eines Mitgliedes des Ethik-Komitees geheim. Es genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Ernennung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand des Evangelischen Krankenhausvereins. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters beträgt drei Jahre. Die den Vorsitz führende Person bereitet die Sitzungen vor, leitet sie und vertritt die Meinung des Komitees gegenüber dem Vorstand und gegebenenfalls in dessen Auftrag auch nach außen. Bei Verhinderung des Vorsitzenden gehen diese Aufgaben auf die mit der Stellvertretung beauftragte Person über.

§ 4 Sitzungen und Arbeitsweise

Das Ethik-Komitee trifft sich regelmäßig vierteljährlich zu einer ordentlichen Sitzung. Die Termine der vierteljährlichen Sitzungen werden am Anfang des Kalenderjahres bekannt gegeben. Außerordentliche Sitzungen sind möglich. Die den Vorsitz führende Person bereitet die Sitzungen vor, lädt schriftlich dazu ein und leitet sie. Die Einladung erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin. Teile der Aufgaben können der die Stellvertretung ausübenden Person oder, nach Abstimmung mit dem Komitee, anderen Mitgliedern übertragen werden. Das Ethik-Komitee ist arbeits- und beschlussfähig, wenn die Mitglieder rechtzeitig eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Sollte die Arbeitsfähigkeit nicht gegeben sein, wird von dem Vorsitzenden innerhalb von zwei Wochen eine neue Sitzung mit derselben Tagesordnung einberufen. Diese Versammlung ist dann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen. Die Sitzungen des Ethik-Komitees sind nicht öffentlich. Über den Inhalt jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt. Dies wird den Mitgliedern in der Regel innerhalb von 14 Tagen zugestellt und zu Beginn der nachfolgenden Sitzung zur Genehmigung vorgelegt. Die vom Ethik-Komitee zu behandelnden Themen werden zu Beginn des Jahres benannt. Am Ende jeder Sitzung wird die Tagesordnung der folgenden Sitzung vorläufig festgelegt. Die Tagesordnung kann auf Anregung des Vorstands oder nach Abstimmung aufgrund eines Antrages eines Mitgliedes durch Mehrheitsbeschluss zu Beginn der Sitzung verändert werden. Das Ethik-Komitee berichtet dem Vorstand über die behandelten Themen und die Beratungsergebnisse. Zum Ende des Jahres wird dem Vorstand ein Rechenschaftsbericht vorgelegt. 

§ 5 Ethische Fallbesprechung

Das Ethik-Komitee organisiert auf Anfrage ethische Fallbesprechungen auf den Stationen und in den Wohnbereichen der Einrichtungen des Evangelischen Krankenhausvereins.

Schweigepflicht 
Alle Teilnehmer der ethischen Fallbesprechung unterliegen der Schweigepflicht.

Anregung / Anlass 
Die Anregung zur Einberufung einer ethischen Fallbesprechung kann von allen an einer Behandlung beteiligten Personen, von Angehörigen oder vom Patientenvertreter gegeben werden. Anlass zur Einberufung einer ethischen Fallbesprechung kann jede Behandlungssituation sein, die eine der beteiligten Personen als ethisch problematisch empfindet.

Entscheidung und Einladung 
Die Entscheidung zur Einberufung einer ethischen Fallbesprechung wird vom Vorsitzenden und zwei Mitgliedern des Ethik-Komitees getroffen. Sie sollten, wenn möglich, nicht aus der betroffenen Abteilung kommen. Nach der Entscheidung zur Einberufung werden vom Vorsitzenden und den zwei Mitgliedern des Ethik-Komitees zwei Moderatoren für die ethische Fallbesprechung bestimmt. Die Moderatoren sind grundsätzlich nicht am Fall beteiligt. Sie übernehmen Organisation und Moderation der ethischen Fallbesprechung. Sie berufen die ethische Fallbesprechung innerhalb von zwei Werktagen verbindlich ein.

Struktur 
Die ethische Fallbesprechung findet anhand eines festgelegten Standards statt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ethischen Fallbesprechung 
Zur interdisziplinären Betrachtung sind folgende Teilnehmerinnen und Teilnehmer sinnvoll:

  • Initiator
  • Zwei Moderatoren
  • Behandelnde Ärzte
  • Zwei Bezugspflegende
  • Seelsorgerin / Seelsorger

Bei besonderen Anforderungen können konsiliarisch tätige Ärzte, Berater anderer (beteiligter) Berufsgruppen und Angehörige oder Patientenvertreter teilnehmen.

Empfehlung / Dokumentation 
Nach der ethischen Fallbesprechung wird eine Empfehlung ausgesprochen. Die Durchführung der ethischen Fallbesprechung wird in der Patientenakte dokumentiert.  Weitere Einzelheiten sind in der Verfahrensanweisung "Durchführung einer ethischen Fallbesprechung" geregelt.

§ 6 Ethische Leitlinien

Das Ethik-Komitee entwickelt Leitlinien für den Umgang mit häufig wiederkehrenden ethisch problematischen Situationen. Diese Leitlinien bieten eine ethisch begründete Orientierung für die Urteilsbildung im konkreten Einzelfall medizinischer und pflegerischer Entscheidungen. Sie bedürfen der Genehmigung und Implementierung durch den Vorstand des Evangelischen Krankenhausvereins. Weitere Einzelheiten werden in der Verfahrensanweisung "Entwicklung ethischer Leitlinien durch das Ethikkomitee" geregelt.

§ 7 Inkrafttreten

Die vorliegende Satzung des Ethikkomitees tritt mit Unterzeichnung durch den Vorstand des Evangelischen Krankenhausvereins in Kraft Sie kann durch Beschluss geändert werden. Dazu bedarf es der Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Ethik-Komitees und der Genehmigung durch den Vorstand.

Aachen, den 17. März 2014 

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