Voraussetzungen

Voraussetzungen

für die Ausbildung zur Hebamme

Schulbildung
1. Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder              
                                  
2. Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der/die Bewerber/in
a. eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
b. eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindesten zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder

3. die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in

Bei ausländischen Schulabschlüssen benötigen wir von der Bezirksregierung eine Bescheinigung über den gleichwertigen Bildungsstand.
 
Eignung
Ein Nachweis über körperliche und geistige Gesundheit mit Eignung zur Ausübung des Berufes der Hebamme/des Entbindungspflegers wird benötigt. Ein Praktikum in einer geburtshilflichen Abteilung ist empfehlenswert, jedoch keine Bedingung.

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