Intensivpflege und Anästhesie

Voraussetzungen

für die Weiterbildung in der Intensivpflege und Anästhesie

Zugangsvoraussetzungen

  • Staatliches Examen und Urkunde über die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung „Pflegefachkraft (§1 PflBRefG) oder gleichbedeutende ältere Berufsbezeichnungen (§64PflBRefG).         

         oder
 

  • Staatliches Examen und Urkunde über die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin bzw. Altenpfleger"

         und
 

  • eine feste Anstellung im Bereich der stationären Intensivpflege bzw. der Anästhesie
  • Mindestens 6 Monate Berufserfahrung im Intensivpflege oder Anästhesiebereich


Persönliche Voraussetzungen

  • die Bereitschaft zu lernen, sich weiterzuentwickeln und sich und seine Arbeit zu reflektieren
  • die Bereitschaft, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen
  • die Bereitschaft zu Engagement im Kurs, im Team und im Arbeitsbereich
  • die Bereitschaft zur zwischenmenschlichen Begegnung

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