Gleichstellungsauftrag

Gleichstellungsbeauftragte des Luisenhospitals

Gleichstellungsbeauftragte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz / AGG enthält seit 2007 Regelungen zur Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen im Privat-und Arbeitsrecht in Bezug auf das Alter, einer Behinderung, das Geschlecht, die Religion, die ethnische Herkunft / Rasse, die Weltanschauung, die sexuelle Identität.
Die Gleichstellungsbeauftragten beraten die Mitarbeitenden und den Arbeitgeber zu Fragen zu den o.g. Themenbereichen. Sie begleitet und moderiert die Gesprächsprozesse zwischen den Parteien, um auf Ungleichbehandlung und Benachteiligung aufmerksam zu machen. Im Falle der Verletzung des Benachteiligungsverbotes sieht das AGG Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche vor.


Die Ansprechpersonen sind:
Heike Kremers
T +49 (0)241 414-2049
heike.kremers@luisenhospital.de

Claudia Sommer
T +49 (0)241 414-2544
claudia.sommer@luisenhospital.de

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